Kleines Lexikon für Nährwertangaben

Viele Angaben oder Bilder auf den Packungen wecken bei Verbrauchern falsche Vorstellungen. Eine EU-Verordnung (Health-Claims-Verordnung) legt wenigstens fest, welche Begriffe nur unter bestimmten Bedingungen verwendet werden dürfen.  Das reicht jedoch noch nicht aus. So ist es immer noch möglich, z.B. Fruchtgummis als „Fettfrei“ bzw. „ohne Fett“ zu bewerben, ohne dass auf den hohen Zuckergehalt hingewiesen wird. Dass soll sich bis in einigen Jahren auf Grund der oben genannten EU-Verordnung ändern.

Energiearm

Feste Lebensmittel gelten als energiearm, wenn sie nicht mehr als 40 kcal (170 kJ) / 100g enthalten, flüssige Lebensmittel dürfen nicht mehr als 20 kcal (80 kJ) / 100 ml enthalten.

Energiereduziert

Energiereduzierte Lebensmittel müssen gegenüber regulären Vergleichsprodukten einen um mindestens 30% verminderten Energiewert (Brennwert) aufweisen. Darüber hinaus muss auf der Verpackung angegeben sein, welche Eigenschaften zu dieser Energiereduzierung führen.

Energiefrei

Energiefreie Produkte haben einen Energiewert von maximal 4 kcal (17 kJ) / 100 ml.

Fettarm

Feste Lebensmittel gelten als fettarm, wenn sie weniger als 3 g Fett / 100 g enthalten, flüssige mit weniger als 1,5 g Fett / 100 ml. Bei teilentrahmter Milch gilt 1,8 g / 100 ml als Grenzwert.

Fettfrei / ohne Fett

Ein als fettfrei oder ohne Fett gekennzeichnetes Produkt darf nicht mehr als 0,5 g Fett pro 100 g bzw. pro 100 ml aufweisen.

Arm an gesättigten Fettsäuren

Die Summe aus gesättigten Fettsäuren und trans-Fettsäuren darf bei festen Lebensmitteln maximal 1,5 g / 100 g und bei flüssigen höchstens 0,75 g / 100 ml betragen. Darüber hinaus dürfen die gesättigten Fettsäuren und die trans-Fettsäuren zusammen nicht mehr als 10 % des Energiewerts liefern.

Frei von gesättigten Fettsäuren

Die Summe aus gesättigten Fettsäuren und trans-Fettsäuren darf bei festen und flüssigen Lebensmitteln maximal 0,1 g pro 100 g bzw. pro 100 ml betragen.

Zuckerarm

Zuckerarme feste Lebensmittel enthalten maximal 5 g Zucker pro 100 g, flüssige 2,5 g Zucker pro 100 ml.

Zuckerfrei

Ein zuckerfreies Produkt enthält höchstens 0,5 g Zucker pro 100 g bzw. pro 100 ml.

Ohne Zuckerzusatz

Einem Produkt mit der Kennzeichnung „ohne Zuckerzusatz“ dürfen keine Mono- und Disaccharide wie beispielsweise Glukose, Fruktose, Galaktose oder Saccharose, Laktose und Maltose zugesetzt werden. Gleiches gilt für andere Stoffe, die aufgrund ihrer süßenden Wirkung eingesetzt werden.

Natriumarm / kochsalzarm

Ein natriumarmes bzw. kochsalzarmes Produkt enthält maximal 0,12 g Natrium oder 0,3 g Salz pro 100 g bzw. pro 100 ml. Bei anderen Wässern als natürlichen Mineralwässern darf der Natriumwert von 2 mg / 100 ml nicht überschritten werden.

Sehr natriumarm / sehr kochsalzarm

Enthält ein Produkt pro 100 g bzw. pro 100 ml nicht mehr als 0,04 g Natrium oder 0,1 g Salz, gilt es als sehr natriumarm bzw. sehr kochsalzarm. Für natürliche Mineralwässer und andere Wässer darf diese Angabe nicht verwendet werden.

Natriumfrei / kochsalzfrei

Ein natriumfreies bzw. kochsalzfreies Produkt enthält maximal 0, 005 g Natrium oder 0,0125 g Salz pro 100 g.

Ballaststoffquelle

Wird ein Produkt als Ballaststoffquelle gekennzeichnet, muss es mindestens 3 g Ballaststoffe pro 100 g oder mindestens 1,5 g Ballaststoffe pro 100 kcal aufweisen.

Hoher Ballaststoffgehalt

Lebensmittel mit einem hohen Ballaststoffgehalt müssen mindestens 6 g Ballaststoffe in 100 g bzw. 3 g Ballaststoffe in 100 kcal aufweisen.

Proteinquelle

Trägt der Proteinanteil eines Lebensmittels mit mindestens 12% zum gesamten Brennwert bei, gilt dieses Produkt als eine Proteinquelle.

Hoher Proteingehalt

Trägt der Proteinanteil eines Lebensmittels mit mindestens 20% zum gesamten Brennwert bei, hat dieses Produkt einen hohen Proteingehalt.

(Name des Vitamins und / oder des Mineralstoffs)-Quelle

Das Produkt muss mindestens 15% der empfohlenen Tageszufuhr des entsprechenden Vitamins oder Mineralstoffs in 100 g oder 100 ml bzw. pro Portion enthalten. Die Portionsangabe ist nur zulässig, wenn die Packung auch nur aus einer Portion besteht. Der Gesamtgehalt der zugesetzten Vitamine oder Mineralstoffe im entsprechenden Lebensmittel darf die festgelegte Höchstmengen nicht überschreiten. Die zugelassenen Höchstmengen werden u. a. durch wissenschaftliche Risikobewertung und den Aufnahmemengen des jeweiligen Vitamins oder Mineralstoffs definiert.

Hoher (Name des Vitamins und / oder des Mineralstoffs)-Gehalt

Ein Lebensmittel hat einen hohen Vitamin- oder Mineralstoff-Gehalt, wenn es mindestens das Doppelte des unter „(Name des Vitamins und / oder des Mineralstoffs)-Quelle“ aufgeführten Wertes aufweist.

Enthält (Name des Nährstoffs oder der anderen Substanz)

Das entsprechend gekennzeichnete Lebensmittel enthält einen Nährstoff oder eine andere Substanz, dessen bzw. deren Kennzeichnung hier nicht extra aufgeführt ist. Voraussetzung für diese Angabe ist ein allgemein anerkannter wissenschaftlicher Nachweis für eine positive ernährungsbezogene oder physiologische Wirkung. Darüber hinaus muss die vorhandene Menge dieses Nährstoffs signifikant und in entsprechender Form für den Körper auch verfügbar sein. Außerdem müssen sich die Werte auf realistische Verzehrsmengen und verzehrfertige Lebensmittel beziehen sowie für den Verbraucher verständlich dargestellt sein. Für Vitamine und Mineralstoffe gelten die Bedingungen für die Angabe „(Name des Vitamins und / oder des Mineralstoffs)-Quelle“.

Erhöhter (Name des Nährstoffs)-Anteil

Diese Kennzeichnung bezieht sich lediglich auf Nährstoffe, die keine Vitamine und Mineralstoffe sind. Es müssen die oben genannten Bedingungen für „Quelle von“ der jeweiligen Nährstoffe gelten. Darüber hinaus muss der erhöhte Anteil mindestens 30% gegenüber dem Vergleichsprodukt betragen.

Reduzierter (Name des Nährstoffs)-Anteil

Ist der Nährstoffgehalt in einem Lebensmittel als reduziert gekennzeichnet, muss der reduzierte Anteil gegenüber einem Vergleichsprodukt mindestens 30% betragen. Es gibt jedoch Ausnahmen: Für Mikronährstoffe gilt bereits ein Unterschied von 10% als „reduziert“ und für Natrium bzw. Salz 25%.

Leicht

Als „leicht“ gekennzeichnete Produkte müssen die gleichen Anforderungen erfüllen wie „reduzierte“ und haben einen um 30% verminderten Gehalt eines bestimmten Nährstoffs. Außerdem muss auf die Eigenschaften hingewiesen werden, die das Produkt „leicht“ machen.

Von Natur aus / natürlich

Wenn ein Lebensmittel von Natur aus diese hier aufgelisteten Bedingungen (z.B. zuckerarm) erfüllt, darf der jeweiligen Eigenschaft die Angabe von „von Natur aus“ bzw. „natürlich“ vorangestellt werden.